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Richterhammer Willkürlich ausgewählte Passagen des Märchens Aschenputtel, welche ohne Gewähr der Richtigkeit mit dem deutschen Strafgesetzbuch verglichen wurden.
Folgende Sammlung von Rechtsverletzungen stellt keine Rechtsberatung da. Es sind lediglich willkürlich ausgewählte Passagen des Märchens Aschenputtel, welche ohne Gewähr der Richtigkeit mit dem deutschen Strafgesetzbuch verglichen wurden. Sollten Sie selber als Aschenputtel o.ä. betroffen sein, wenden Sie sich bitte an den Rechtsanwalt ihres Vertrauens.
Juristische Verletzungen
Ständige Beleidigung:
Soll die dumme Gans bei uns in der Stube sitzen" sprachen sie, "wer Brot essen will, muß es verdienen; hinaus mit der Küchenmagd."
"Seht einmal die stolze Prinzessin, wie sie geputzt ist", riefen sie, lachten und führten es in die Küche.
Und weil es darum immer staubig und schmutzig aussah, nannten sie es Aschenputtel.
§185 Deutsches Strafgesetzbuch
(14. Abschnitt, Beleidigung)
Beleidigung:
Die Beleidigung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.